BAUMEISTER STACH GMBH
Örtliche Bauaufsicht: 1. Bauüberwachung und Koordination 1.1. Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn 1.2. Ausübung des Hausrechtes 1.3. Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen und dem Bauvertrag inkl. Ausführungspläne und Leistungsbeschreibung nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften 1.4. Örtliche Koordination der Vertreter des AG, aller AN und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten 1.4. Örtliche Koordination der Vertreter des AG, aller AN und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten 1.5. Abstimmungen mit den ausführenden Unternehmen 1.6. Besprechungsabwicklung 1.7. Abruf von Regieleistungen 2. Termin-, Kosten- und Ressourcenverfolgung, Terminkontrolle . 2.1. Terminüberwachung (Soll-Ist- Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Terminüberschreitungen 2.2. Mitwirkung bei der Kostenüberwachung (Liefern von entsprechenden Daten) 3. Qualitätskontrolle 3.1. Plausibilitätsüberprüfung der in der Planung dargestellten Qualitätsstandards 3.2. Qualitäts- und Maßkontrolle im Rahmen einer Prüf- und Warnpflicht 4. Rechnungsprüfung 4.1. Kontrolle der Aufmaßermittlung und -zusammenstellung (z.B. Aufmaßblätter) der ausgeführten Bauleistungen 4.2. Prüfung der Rechnungen 4.3. Prüfung und Anrechnung von Regieleistungen 4.4. Feststellen der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen 5. Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen 5.1. Mitwirkung bei der Behandlung von Mehr- und Minderkostenforderungen 5.2. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für das rasche Herbeiführen einer Entscheidung des Bauherrn und bei der Vermittlung zwischen AN und Bauherr 6. Übernahme und Abnahmen 6.1. Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen 6.2. Antrag auf behördliche Abnahmen 6.3. Teilnahme an entsprechenden Verfahren der behördlichen Abnahme 6.4. Mitwirkung bei der Übernahme und Schlussfeststellung Mängelfeststellung und -bearbeitung 6.5. Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Dokumentation auf Vollständigkeit 7. Mängelfeststellung und -bearbeitung 7.1. Feststellung und Zuordnung von Bauschäden während der Bauphase 7.2. Feststellung und Auflistung der Gewährleistungsfristen 7.3. Feststellung von Mängeln 8. Dokumentation 8.1. Aufzeichnung des Baugeschehens 8.2. Informations- und Archivierungsfunktion 8.3. Mitwirkung bei der Kostenfeststellung 9. Sonstige Teilleistungen 9.1. Gefahr in Verzug: Temporäre Übernahme der Bauherrnkompetenzen
Mobil-Telefon-Nr.: 0664 3552246 Mail: office@baumeister-stach.at
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