Energieausweis & Energieberatung
Bauphysikalische Berechnungen
BAUMEISTER STACH GMBH
Leistungen als Baumeister:
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Beratung,
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Objektbesichtigung, Datenerhebung,
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Bericht,
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Beratungsgespräch als Grundlage der Entscheidungen,
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Planung und Koordination der beteiligten Gewerke,
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Ausführung ggf. als Generalunternehmer
Der Energieausweis eines Hauses zeigt mit der Energiekennzahl (Einheit KWh/m2.a)
eine vergleichbare Größe seines Heizwärmebedarfes an. Energieausweise müssen
sowohl bei Neu-, Zu- und Umbauten als auch seit 2009 bei Verkauf, Vermietung und
Verpachtung von Gebäuden vorgelegt werden. Weiters werden sie bei
Wohnbauförderungen und anderen Förderungen im Bereich der thermischen
Sanierung zwingend vorgeschrieben.
Die Berechnungsvorgaben für die Erstellung von Energieausweisen sind normiert und
finden sich in den Bauordnungen (siehe OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und
Wärmeschutz“) sowie in der einschlägigen Normung (z.B. ÖNORM H 5055
„Energieausweis für Gebäude“).
Grundsätzlich ist für die Berechnung von Energieausweisen komplexes
bauphysikalisches Wissen erforderlich, über das jedenfalls der Baumeister verfügt. Aus
der Sicht des Berufsrechtes sind für die Berechnung von Energieausweisen
Baumeister befugt. In dieser Datenbank finden sich jedoch ausschließlich Baumeister,
die als eines Ihrer Spezialgebiete die Ausstellung von Energieausweisen angegeben
haben.
INFOBLÄTTER über die Thermische Gebäudesanierung:
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für Betriebe
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für Private
Der Energieausweis ist seit 01.01.2009 gesetzlich
vorgeschrieben.
Erstellung eines Energieausweises bei:
Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau und
Sanierung von öffentlichen und privaten Gebäuden,
Gebäude für größere Menschenansammlungen.
Ab 1.Dezember 2012 müssen in Immobilieninseraten und
elektronischen Medien der spezifische Heizwärmebedarf HWB
und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE angegeben werden.
Mobil-Telefon-Nr.: 0664 3552246
Mail: office@baumeister-stach.at
Allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger
für Hochbau und Architektur
PLANEN & BAUEN