Energieausweis & Energieberatung: Energieausweis & Energieberatung Bauphysikalische Berechnungen Der Energieausweis ist seit 01.01.2009 gesetzlich vorgeschrieben. Erstellung eines Energieausweises bei: Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau und Sanierung von öffentlichen und privaten Gebäuden, Gebäude für größere Menschenansammlungen.
Energieausweis & Energieberatung Bauphysikalische Berechnungen
BAUMEISTER STACH GMBH
Leistungen als Baumeister: Beratung, Objektbesichtigung, Datenerhebung, Bericht, Beratungsgespräch als Grundlage der Entscheidungen, Planung und Koordination der beteiligten Gewerke, Ausführung ggf. als Generalunternehmer
Der Energieausweis eines Hauses zeigt mit der Energiekennzahl (Einheit KWh/m2.a) eine vergleichbare Größe seines Heizwärmebedarfes an. Energieausweise müssen sowohl bei Neu-, Zu- und Umbauten als auch seit 2009 bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden vorgelegt werden. Weiters werden sie bei Wohnbauförderungen und anderen Förderungen im Bereich der thermischen Sanierung zwingend vorgeschrieben. Die Berechnungsvorgaben für die Erstellung von Energieausweisen sind normiert und finden sich in den Bauordnungen (siehe OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“) sowie in der einschlägigen Normung (z.B. ÖNORM H 5055 „Energieausweis für Gebäude“). Grundsätzlich ist für die Berechnung von Energieausweisen komplexes bauphysikalisches Wissen erforderlich, über das jedenfalls der Baumeister verfügt. Aus der Sicht des Berufsrechtes sind für die Berechnung von Energieausweisen Baumeister befugt. In dieser Datenbank finden sich jedoch ausschließlich Baumeister, die als eines Ihrer Spezialgebiete die Ausstellung von Energieausweisen angegeben haben.  
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INFOBLÄTTER über die Thermische Gebäudesanierung: für Betriebe für Private
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Der Energieausweis ist seit 01.01.2009 gesetzlich vorgeschrieben. Erstellung eines Energieausweises bei: Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau und Sanierung von öffentlichen und privaten Gebäuden, Gebäude für größere Menschenansammlungen. Ab 1.Dezember 2012 müssen in Immobilieninseraten und elektronischen Medien der spezifische Heizwärmebedarf HWB und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE angegeben werden.
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