BAUMEISTER STACH GMBH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für PLANUNGSLEISTUNGEN
ALLGEMEINE GEBÜHREN FÜR GERICHTSGUTACHTER
Ein Gerichtsgutachter verrechnet im allgemeinen nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der ab 20.07.2007 geltenden Fassung, Verordnung 134 für
Gerichtssachverständige. Für die verschiedenen Leistungen sind in diesem Gesetz genaue Gebühren für den Gerichtssachverständigen fixiert.
Kilometergeld § 12 Abs. 1
0,50 €
Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 32 Abs. 1
27,24 €
Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 33 Abs. 1
33,84 €
Gebühr für die Teilnahme an Verhandlungen § 35 Abs. 1
40,56 €
Gebühr für Mühewaltung nach § 34 Abs. 3
156,- €
Urschrift Gutachten je Seite § 31 Z 3
2,40 €
Durchschrift je Seite
0,72 €
Messmittelpauschale je Auftrag
42,00 €
ALLE GEBÜHREN INKL. 20% MWST.
DIE LEISTUNGSVERGÜTUNGEN ERFOLGEN GRUNDSÄTZLICH AUF BASIS DER LEITFÄDEN BAND 1 BIS 6 VON DER
BUNDESBAUINNUNG.
FÜR DIE KOSTENABSCHÄTZUNG SIND FOLGENDE EINFLUSSFAKTORN MASSGEBEND:
Bauwerksgröße, Dauer der Leistungsphase und Art und Komplexität der Leistung, des Bauwerkes und des Umfeldes – Projektklassenfaktor
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für ÖRTLICHE BAUAUFSICHT
Mobil-Telefon-Nr.: 0664 3552246
Mail: office@baumeister-stach.at
Allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger
für Hochbau und Architektur
PLANEN & BAUEN